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Deutsches, österreichisches und schweizer Steuerrecht: Ist eine Küche von der Steuer absetzbar?

LEICHT Küche mit Rückwand aus Holz, Foto: LEICHT

Die Anschaffung einer neuen Küche ist alles andere als günstig. Aus diesem Grund versuchen viele Kunden nicht nur am Preisrad zu drehen, sondern auch an anderen Ecken zu sparen – an der Steuer zum Beispiel. Wir verraten dir, ob und unter welchen Voraussetzungen eine neue Küche steuerrechtlich absetzbar ist.

Deutsches Steuerrecht

In Deutschland ist der Kauf einer Küche selbst nicht von der Steuer absetzbar, allerdings die Montage durch Profis. Das heißt, dass du einen professionellen Aufbau einer Küche steuerlich geltend machen kannst. Damit das der Fall ist, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Zum einen darf der Aufbau der Küche nicht im Zuge eines Haus- oder Wohnungsbaues erfolgen. Ein Neubau ist nicht gestattet. Das Objekt, in dem die Küche eingebaut wird, muss also schon bestehen und auch genutzt werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Absetzbarkeit einer Küchenmontage ist, dass das Wohnobjekt vom Steuersubjekt selbst genutzt wird. Ob du allerdings Mieter oder Eigentümer bist, spielt dabei keine Rolle. Wie bereits oben erwähnt, dürfen nur die Arbeitskosten für die Montage der Küche geltend gemacht werden – nicht aber die Materialkosten.

Des Weiteren sollten diese in der Rechnung zur besseren Nachvollziehbarkeit einzeln aufgeführt werden. Beachte auch, dass du die Rechnung per Banküberweisung zahlen musst, denn Barzahlungen werden nicht anerkannt. Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten für Montage inklusive Mehrwertsteuer von der Steuer absetzen.

Österreichisches Steuerrecht

Das österreichische Steuerrecht sieht leider etwas anders aus. In Österreich sind Kosten für Einrichtungen nicht als Sonderausgaben absetzbar. Dazu zählt auch der Kauf sowie die Errichtung einer Küche.

Schweizer Steuerrecht

In der Schweiz kann das Steuerrecht von Kanton zu Kanton im Detail variieren. Als Grundregel gilt aber folgende: Aufwendungen zum Erhalt eines Wohnobjektes sind sehr wohl absetzbar, nicht aber wertvermehrende.

Ob der Kauf einer Küche wertvermehrend ist oder nicht, hängt davon ab, was alles ersetzt oder neu gekauft wird. Der Ersatz reiner Küchenmöbel ist wohl nicht wertvermehrend, wird mit dem Küchenkauf aber auch die Erstanschaffung eines Geschirrspülers verbunden, dann ist das als wertvermehrend zu deklarieren.

Wie lange dauert es bis eine Küche geliefert und eingebaut wird?

 

 

Titelbild: Leicht Küchen

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Olivia

Olivia ist Küchenfinder Redakteurin der ersten Stunde und hat ein Auge für die neuesten Einrichtungstrends, Geräte und Materialien. Auch Zuhause verbringt sie viel Zeit in der Küche. Kochen bedeutet für sie Entspannung, Genuss und Lebensfreude.

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