Der Küchenkauf ist Vertrauenssache. Immerhin handelt es sich um den neuen Lieblingsplatz in deinem Zuhause – und obendrein um eine Anschaffung, für die du tief in die Tasche greifst. Die Frage nach der Dauer der Garantie ist also berechtigt. Was du erwarten darfst und warum es unterschiedliche Zeiträume gibt, erfährst du hier.
Garantie und Gewährleistung: Die Unterschiede im Überblick!
Die beiden Begriffe werden oft wechselseitig füreinander verwendet. Doch es handelt sich um zwei grundverschiedene Leistungen, die du bei jedem Küchenkauf bekommst. Der hauptsächliche Unterschied beruht auf dem Ansprechpartner deines Anliegens. Die Garantie gewährt dir der Hersteller, während die Gewährleistung im Verantwortungsbereich des Händlers liegt. Sicherlich hast du schon von der Herstellergarantie, aber noch nie von einer “Herstellergewährleistung” gehört. Bei Defekten bist du durch die Gewährleistung des Händlers zwei Jahre lang abgesichert, sollte deine Küche einen nicht sofort erkennbaren Mangel aufweisen und repariert werden müssen. Neben der Reparatur oder dem Teilaustausch kannst du in diesem Rahmen auch eine anteilige Kaufpreiserstattung in Anspruch nehmen. Deine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller gehen über den Zeitraum hinaus. Je nach Küche beträgt die Garantie zwischen fünf und zehn Jahre, sodass du nach der gesetzlichen Gewährleistung nicht allein mit deinem Problem dastehst.
Warum du mit einer maßgeschneiderten Küche fein raus bist
Du hast dich für eine individuell geplante und bei dir fachmännisch montierte Einbauküche entschieden? Dann herzlichen Glückwunsch – zum einen zum Küchenkauf und zum zweiten dazu, dass du dir so eine fünfjährige Gewährleistung über den Händler gesichert hast. Die Herstellergarantie hast du obendrauf, sodass du (da die Einbauküche im Regelfall preislich über einer Standardküche liegt) dir zehn Jahre lang keine Gedanken bei nicht von dir verschuldeten Defekten machen brauchst. Bei maßgeschneiderten Einbauküchen schließt du keinen Kaufvertrag, sondern einen Werksvertrag ab und hast damit den Vorteil, dass der Händler sich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, sondern auf die Frist laut Werksvertrag konzentrieren muss. Da die Abwicklung eines Schadenanspruchs mit dem meistens vor Ort befindlichen Verkäufer einfacher, als mit dem in der Ferne sitzenden Hersteller ist, lohnt sich die Überlegung der individuellen Planung durchaus.
Je günstiger die Küche, je kürzer die Garantie
Das Budget lässt nur eine günstige Küche zu. Gut, dann musst du auf den Werksvertrag und die damit verbundenen Vorteile verzichten. Unverändert bleibt, dass du vom Händler eine zweijährige Gewährleistung bekommst. Allerdings bekommst du auch beim Hersteller der Discountküche häufig nur eine Garantie von zwei Jahren. Sollte nichts kaputt gehen, spielt es für dich auch keine Rolle. Doch wie wir wissen, stehen der Ablauf der Garantie und ein Defekt im direkten Zusammenhang. Wer kennt es nicht, dass ein Gerätedefekt zwei Wochen nach Ende der Herstellergarantie auftritt? Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, kannst du eine Zusatzgarantie abschließen.
Eine Zusatzgarantie: Lohnt sich das?
Das kommt ganz darauf an, welche Konditionen du angeboten bekommst. Ist die verlängerte Garantie günstig, solltest du die Pros und Kontras abwägen. Musst du die Garantie-Verlängerung teuer bezahlen, kann es sich lohnen, die Summe in eine teurere Küche zu investieren und auf diesem Weg automatisch bessere Garantie-Bedingungen vom Hersteller zu bekommen.
Hallo.
Habe eine teure Haka Küche ,die front Ansichten vergilbten nach ca 5 Jahren, wurden ausgetauscht, habe die Küche jetzt ca 12 Jahre.
Die front Ansichten vergilbten wieder, schaut grauen haft aus.
Bekommt man wieder einen Austausch oder nicht, viele Freunde sagten, nie eine haka Küche würden sie kaufen.
Mit freundlichen Grüßen Lamprecht
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