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Küche in der Mietwohnung: Diese 6 Dinge muss jeder Mieter wissen

Ein Alltag ohne Küche ist schwer vorstellbar. Egal ob du gerne köstliche Feierabendmenüs zauberst oder doch der schnelle Brotzeittyp bist – eine Küche gehört zur Grundausstattung jeder Wohnung. Zumindest sollte man das meinen. Doch in Mietwohnungen ist das Bereitstellen einer Küche keine Verpflichtung. In diesem Beitrag verraten wir dir, welche Besonderheiten in Mietwohnungen es sonst noch zu beachten gibt und welche Richten und Pflichten du als Mieter einer Küche hast.

#1 Küche ist nicht gleich Küche

Auch wenn eine Küche im Mietvertrag als vorhanden ausgeschrieben wird, heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich eine Küche vermietet wird. Denn grundsätzlich muss ein Vermieter seine Küche nicht möblieren. Solange Anschlüsse für Wasser und Strom vorhanden sind, reicht das, um einen Raum rechtlich als Küche zu deklarieren.

#2 Defekte Geräte und Verschleiß

Ist eine Küche Teil des Mietvertrages, kannst du vom Vermieter unter bestimmten Umständen auch Austausch von Küchengeräten und den Möbeln verlangen. Sind Küchengeräte defekt, müssen diese vom Vermieter ausgetauscht werden. Nicht aber, wenn du lieber mit einem Induktionsherd anstatt mit einem Gas- oder einem Elektrokochfeld kochst. Dasselbe gilt für die Küchenmöbel. Verschleiß muss vom Vermieter ersetzt werden, nicht aber, wenn dir beispielsweise die Farbe der Küchenfronten nicht gefällt.

#3 Küche austauschen

Möchtest du die Küche des Vermieters gegen eine neue Küche tauschen, ist das möglich. Jedoch solltest du zunächst das Einverständnis des Wohnungseigentümers einholen. Zudem hast du als Mieter die Pflicht, die Küche des Vermieters ordentlich aufzubewahren und zu schützen. Und beim Auszug gegebenenfalls wieder einzubauen. Denn der Vermieter ist nicht gezwungen die neue Küche zu übernehmen und Ablöse dafür zu zahlen. Dasselbe gilt natürlich für Teile einer Küche und Elektrogeräte.

#4 Küche an Vermieter oder Nachmieter verkaufen

Hast du deine eigene Küche gekauft und möchtest diese nun im Zuge eines Umzuges verkaufen, gilt es ebenfalls einiges zu beachten. Egal ob du nun deine Küche an den Vermieter oder an einen Nachmieter verkaufst, du solltest auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnen und eine Haftung explizit ausschließen. So bist du im Falle eines Falles auf der sicheren Seite und musst dir keine Gedanken um die Beweislast machen.

#5 Miete für eine Küche

Wer eine Wohnung mit Küche mietet, muss natürlich auch entsprechend dafür zahlen. Allerdings kann der Vermieter nicht nur irgendeine beliebige Summe für seine Küche von dir verlangen. Die Miete einer Küche ergibt sich aus dem Zeitwert: Anschaffungswert minus der Nutzungsdauer plus Kapitalzinsen. Diese Summe wird vom Vermieter zum Mietpreis addiert. Oftmals wird die Miete der Küche gar nicht eigens ausgewiesen, sondern es wird nur eine Gesamtmiete genannt.

#6 Vorsicht vor Eigenbedarfsklauseln

Wenn du dir deine eigene Küche für die Mietwohnung kaufen möchtest, solltest du dich vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs schützen. Um dich vor plötzlichen Kündigungen zu schützen, solltest du dir vom Vermieter eine schriftliche Zusage geben lassen, dass er in den kommenden Jahren auf Eigenbedarf verzichtet. Aber aufgepasst: Eine reine Absichtserklärung reicht nicht aus. Damit du im Zweifelsfall nicht auf deiner Küche sitzen bleibst, solltest du dir ausdrückliche Zusicherung geben lassen.

 

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Titelbild: Beko

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Olivia

Olivia ist Küchenfinder Redakteurin der ersten Stunde und hat ein Auge für die neuesten Einrichtungstrends, Geräte und Materialien. Auch Zuhause verbringt sie viel Zeit in der Küche. Kochen bedeutet für sie Entspannung, Genuss und Lebensfreude.

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