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Wie lange gilt bei XXXLutz die Garantie?

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Das große Möbelhaus XXXLutz bietet seinen Kunden in jedem Bereich zahlreiche Leistungen an. Dazu zählen unter anderem eine sachkundige Beratung, Rabatte auf viele verschiedene Artikel, Gutscheine und oftmals auch den Abzug der Mehrwertsteuer. Auf alle gekauften Artikel erhalten die Kunden auch eine Garantie, die mit einem Garantie-Pass bestätigt wird. Wie lange gilt bei XXXLutz eigentlich die Garantie?

Defekte Ware wird im Garantiefall repariert oder anstandslos ersetzt

Den hochwertigen Charakter seiner ausgewählten Produkte unterstreicht das Möbelhaus XXXLutz mit einem Garantieversprechen. Für alle Waren mit dem Garantiesiegel gilt eine Garantie und Gewährleistung von 5 Jahren. Für alle anderen Waren des Möbelhauses gilt die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit. Den Garantieanspruch kann nur der Käufer des Produkts geltend machen. Der Mangel an einer Ware wird vom Möbelhaus nach Möglichkeit durch eine Reparatur beseitigt. Ist keine Reparatur möglich, wird der gekaufte Gegenstand von XXXLutz in der Regel anstandslos ersetzt. Garantieansprüche können nur direkt beim Garantiepartner, also dem Möbelhaus XXXLutz geltend gemacht werden. Wird die defekte Ware ersetzt, muss der Kunde den mit Mängeln behafteten Gegenstand herausgeben oder zurücksenden. Da sich im Laufe der Jahre Änderungen bei der Ware ergeben können, sind bei neu gelieferten Waren Farb-, Design- und Oberflächendifferenzen möglich.

Eine Garantieleistung kann selbstverständlich auch abgelehnt werden

Es ist selbstverständlich möglich, dass Kunden keine Garantie auf eine Ware haben. Damit ein Kunde des Möbelhauses einen Garantieanspruch geltend machen kann, muss auf jeden Fall ein Kaufbeleg oder auch eine Rechnung vorgelegt werden können. Bei einer üblichen Abnutzung der gekauften Ware besteht kein Garantieanspruch. Auch bei einer Missachtung der Nutzungs- und Pflege- bzw. Reinigungsvorschriften sowie der nicht produktgerechten Nutzung oder Handhabung bestehen keine Ansprüche. Wird die Ware nicht sachgemäß oder auch gewerblich genutzt, kann das Möbelhaus den Kunden ebenfalls keine Garantie geben. Ein finanzieller Ausgleich des Schadens an einer Ware ist laut den Garantievorgaben des Möbelhauses in keinem Fall vorgesehen.

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Olivia

Olivia ist Küchenfinder Redakteurin der ersten Stunde und hat ein Auge für die neuesten Einrichtungstrends, Geräte und Materialien. Auch Zuhause verbringt sie viel Zeit in der Küche. Kochen bedeutet für sie Entspannung, Genuss und Lebensfreude.

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