Vor einer erneuten Vermietung werden Wohnungen vom Vermieter oftmals renoviert, modernisiert und neu ausgestattet. Außer neuen Tapeten oder Bodenbelägen erhalten Wohnungen und Häuser oftmals neue Bäder und neue Küchen. Immobilien mit einer guten Ausstattung sind auf dem Markt beliebt und erzielen oft höhere Mietpreise. Für die Vermieter stellt sich die Frage, ob sie eine neue Küche in einer Mietwohnung abschreiben können.
Die Abschreibung einer Küche ist linear möglich
Die Antwort auf die Frage, ob eine neue Küche in einer Wohnung steuerlich geltend gemacht werden kann, ist grundsätzlich ja. Es handelt sich bei der Abschreibung einer Küche um eine haushaltnahe Dienstleistung. Eine Einbauküche wird seit einem Urteil aus dem Jahr 2016 daher als Wirtschaftsgut betrachtet. Dies bedeutet, dass alle Einbauschränke, die Spüle, das Kochfeld, der Geschirrspüler und alle Elektrogeräte als eine Einheit gelten. Die Küche wird jetzt wie ein angeschafftes Wirtschaftsgut linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Dies gilt für neue und für erneuerte Küchen und Küchengeräte. Vor diesem BFH-Urteil erfolgte die Abschreibung einer Küche über die Werbungskosten. Dieser Betrag konnte zuvor noch im gleichen Jahr geltend gemacht werden, indem die Küche oder zusätzliche Küchengeräte angeschafft wurden.
Die Küche des Ferienhauses ist auch steuerlich absetzbar
Für Vermieter einer Wohnung stellt die Änderung des Gesetzes eine Verschlechterung dar. Es können jährlich nur 10 Prozent der eigentlichen Kosten geltend gemacht werden, wenn die Kosten über 410 Euro liegen. Wird die Küche für einen Erstbezug in einem Haus oder in einer Eigentumswohnung eingebaut, ist sie nicht absetzbar. Dies gilt auch für die Kosten des Einbaus. Besteht die Immobilie schon länger, sind die Kosten absetzbar. Dabei ist es auch gleich, ob du Eigentümer oder Mieter ist. Der Einbau einer Küche wird vom Finanzamt auch akzeptiert, wenn die Wohnung oder das Haus kostenlos den Kindern überlassen werden. Auch die Küchenmontage in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung kann geltend gemacht werden.
Die Rechnung muss per Bank überwiesen werden
Damit die Kosten für die Küche vom Finanzamt akzeptiert werden, musst du darauf achten, dass die Rechnung richtig ausgestellt wird. Alle absetzbaren Posten müssen für den Sachbearbeiter des Finanzamts klar ersichtlich sein. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer ist ebenfalls wichtig. Die Rechnung für die Küche muss an den Hersteller oder Monteur per Bank überwiesen werden. Quittierte Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt in diesem Bereich nicht. Durch die Banküberweisung lässt sich der Geldfluss nachvollziehen und es wird der Schwarzarbeit vorgebeugt. Als Nachweis sind der Einzahlungsbeleg bei der Bank, ein Kontoauszug oder der gestempelte Überweisungsträger ausreichend.